Die Berufsausbildung zum Fotografen / zur Fotografin
Allgemeines
Die Berufsausbildung im Fotografenhandwerk gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einem der Schwerpunkte
• Porträtfotografie
• Produktfotografie
• Industrie- und Architekturfotografie
oder Wissenschaftsfotografie.
(Unsere Innung unterstützt die Bereiche Porträtfotografie, Produktfotografie sowie Industrie- und Architekturfotografie.)
Die Ausbildung dauert drei Jahre und erfolgt im Betrieb und in der Berufsschule. Sie wird durch überbetriebliche Lehrgänge ergänzt.
Die aktuelle Ausbildungsordnung
Seit dem 01. August 2009 ist die Ausbildung neu geregelt worden. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der entsprechenden Seite des BIBB – Bundesinstitut für Berufsbildung im Internet.
Der vollständige Text der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotografen und zur Fotografin steht auf der entsprechenden Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.
Für den Berufsschulunterricht wurde von der ständigen Konferenz der Kultusminister ein Rahmenlehrplan erstellt, der hier als PDF vorliegt.
Ausbildungsbeauftragter
Bei Problemen im Zusammenhang mit der Ausbildung ist der direkte Ansprechpartner für Ausbilder, Ausbildende und Auszubildende unser Vorstandsmitglied Holger Hahn.
Er hilft gerne, bei Problemen eine Lösung zu finden und unterhält dazu beste Kontakte zu den zuständigen Stellen der Innung, Kreishandwerkerschaft, Handwerkskammer und zur Berufsschule.