Handfeste Vorteile der Innungsmitgliedschaft

Rechtsberatung
Die Rechtsabteilung unserer Kreishandwerkerschaft hilft unseren Mitgliedern in den Bereichen Arbeits-, Sozial-, Handwerks-, Umwelt-, Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht.
Die Inanspruchnahme der telefonischen und persönlichen Rechtsberatung sowie der Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten ist für Sie als Innungsmitglied bereits durch Ihren Innungsbeitrag abgedeckt.

Forderungsinkasso – Der Service zur Sicherung Ihrer Einkünfte
Unseren Mitgliedern bieten wir über unsere Rechtsabteilung das Forderungsinkasso einschließlich des gerichtlichen Mahnverfahrens. Bei erfolgreicher Beitreibung wird Ihre Hauptforderung zu 100 % einschließlich der Verzugszinsen ausgezahlt. 

Musterverträge und Schlichtungsstelle
Zur weiteren rechtlichen Absicherung in vertraglichen Dingen bieten wir unseren Mitgliedern von Juristen auf das Handwerk ausgerichtete Musterverträge und -formulare an. 
Benutzen Sie hierzu unseren Abrufservice per Fax oder E-Mail. 
Ein Schriftstück kann bei Streitigkeiten mit Auftraggebern oder Mitarbeitern immer ein hilfreiches Argument in Beweisfragen sein.
Bei Problemen zwischen Betrieb und Kunden oder Ausbildungsbetrieb und Lehrling können unsere Schiedsstellen in Anspruch genommen werden.

Zuschüsse
Innungsmitglieder erhalten Zuschüsse zu den Lehrgangsgebühren der überbetrieblichen Lehrgänge (ÜBL) und zu den Prüfungsgebühren

Rahmenvereinbarungen – Mitglieder können viel Geld sparen
+ Sondervergünstigungen über den Rahmenvertrag der Kreishandwerkerschaft mit der Stadtwerke Düsseldorf AG über den Bezug von Strom und Gas. 
Dies ist auch möglich für Betriebe, die nicht in Düsseldorf ansässig sind.
+  Günstige Angebote im Bereich (Miet-)Berufskleidung über die Vereinbarungen mit den Firmen CWS boco und MEWA.
+ Der mit der Rheinbahn abgeschlossene Rahmenvertrag bietet die Nutzung von VRR-Monatstickets mit hohem Nachlass.
+ Über einen Rahmenvertrag wird die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Betriebe von Innungsmitgliedern zu günstigen Konditionen gewährleistet.
+ Im Bereich Mobilfunk ermöglichen die Vereinbarungen der Kreishandwerkerschaft mit T-Mobile und Vodafone günstige Angebote, die besonders auf das Handwerk zugeschnitten sind und ausschließlich Innungsmitgliedern offen stehen. Bestehende Verträge werden gerne von den Anbietern auf weitere Optimierungen geprüft, so dass Sie Geld sparen können.
+ Weitere Vorteile und Vergünstigungen erhalten Mitgliedsbetriebe über die Unternehmerkarte Handwerk, die ausschließlich Innungsmitgliedern vorbehalten ist.
+ Weitere Rahmenverträge sind in Vorbereitung.

Zudem können Sie Kosten sparen durch die Angebote des Versorgungswerkes der Kreishandwerkerschaft. Gerade im Bereich Kfz-Versicherung lässt sich hier durch die besonderen Konditionen für Innungsmitglieder der Innungsbeitrag erheblich reduzieren, wie auch durch die speziellen handwerksbezogenen Tarife der weiteren Betriebsversicherungen und der eigenen Altersvorsorge. 
Weitere Kosteneinsparungen können Sie dadurch erreichen, dass Ihre Mitarbeiter einen betrieblichen Rentenanspruch über die Pensionskasse des Versorgungswerkes erwerben.

Innungs-Beitrag

Der Grundbeitrag für ein Kalenderjahr beträgt für Innungsmitglieder seit vielen Jahren unverändert 220 EUR (entspricht monatlich 18,33 EUR).
Hinzu kommt für jede/n Beschäftigte/n sowie für jede/n Auszubildende/n ein Zusatzbeitrag in Höhe von 55 EUR sowie für jede/n Auszubildende/n in Höhe von 50 EUR. Innungsmitglieder erhalten zum Jahresbeginn ihren Beitragsbescheid. Der Jahresbeitrag ist in vier Teilbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig.

Werden die genannten finanziellen Vorteile auch nur teilweise genutzt, 
ist die Mitgliedschaft in unserer Innung praktisch kostenneutral!

Aufnahmeantrag (als PDF)

Bitte ausfüllen, unterschreiben und mit der Briefpost (nicht als e-Mail) 
an unsere Geschäftsstelle senden.

Bitte beachten Sie: 
Anträge auf Vollmitgliedschaft in unserer Innung können nur Unternehmen des Fotografen-Handwerks stellen, die bereits Mitglied in einer der Handwerkskammern Düsseldorf, Aachen oder Köln sind.  
Über eine mögliche Gastmitgliedschaft informiert Sie unsere Geschäftsstelle.